mit Wirkung zum 01.01.2010 anerkannt durch die Bezirksregierung Köln zur Durchführung von Musikunterricht ab 4 Jahre in Form von Unter-, Mittel- und Oberstufenunterricht zur Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung an einer weiterführenden Einrichtung oder auf den Beruf des Musiker / der Musikerin bzw. der Musikpädagogin / des Musikpädagogen